AGB
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter
Anbieter der über die Website www.cutterino.com angebotenen Leistungen ist:
Luca Frey
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Cutterino
Sulzbacher Straße 50
71577 Großerlach, Ortsteil Grab
Deutschland
Telefon: 0155 61708247
E-Mail: info@cutterino.com
Website: www.cutterino.com
Nachfolgend „Cutterino“ genannt.
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Cutterino und seinen Kunden über Leistungen aus den Bereichen:
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Videobearbeitung und Videoschnitt,
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Erstellung von Short- und Long-Form-Videos,
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Social-Media-Content,
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Untertitel, Animationen und Grafiken,
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Audio- und Farbkorrektur,
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Skripterstellung und Content-Konzeption,
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Erstellung von Werbevideos,
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Veröffentlichung und Betreuung von Social-Media-Inhalten,
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einmalige Testvideos,
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monatliche Content- und Videopakete sowie
-
sonstige individuell vereinbarte Leistungen.
Sie gelten sowohl für Verträge, die unmittelbar über den Onlineshop abgeschlossen werden, als auch für Verträge, die auf Grundlage eines individuellen Angebots per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder in Textform zustande kommen.
1.3 Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Cutterino ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Gegenstand und Umfang der Leistungen
2.1 Maßgeblicher Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
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der jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf der Website,
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einem individuellen Angebot,
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der Bestellbestätigung,
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einer gesonderten Leistungsbeschreibung oder
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einer sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarung.
Allgemeine Darstellungen, Beispielvideos, Referenzen oder Werbeaussagen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Garantie für ein bestimmtes kreatives oder wirtschaftliches Ergebnis dar.
2.2 Einmalige Leistungen
Einmalige Leistungen sind insbesondere Testvideos, einzelne Videoaufträge oder sonstige Leistungen, die für einen einmaligen Festpreis vereinbart werden.
Die Einzelheiten, insbesondere Videolänge, Umfang des zulässigen Rohmaterials, enthaltene Bearbeitungsleistungen, Lieferzeit und Anzahl der Korrekturschleifen, ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder dem individuellen Angebot.
2.3 Monatliche Leistungen
Bei monatlichen Paketen erbringt Cutterino innerhalb jedes Abrechnungszeitraums die vereinbarte Anzahl und Art von Leistungen.
Hierzu können beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Reels, Shorts, Long-Form-Videos, Skripten oder sonstigen Content-Leistungen gehören.
Maßgeblich ist der im Onlineshop oder im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbarte Leistungsumfang.
2.4 Kein Anspruch auf nicht vereinbarte Leistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind nicht geschuldet.
Dies gilt insbesondere für:
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die Herausgabe von Projekt- oder Quelldateien,
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unbegrenzte Korrekturschleifen,
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nachträgliche vollständige Konzeptänderungen,
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die Beschaffung zusätzlichen Rohmaterials,
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die Erstellung zusätzlicher Formate oder Sprachversionen,
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die Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen,
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das Community-Management,
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die Übernahme von Werbebudgets oder
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die Garantie bestimmter Reichweiten, Umsätze oder Leads.
3. Vertragsschluss über den Onlineshop
3.1 Produktdarstellung
Die Darstellung von Leistungen im Onlineshop stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von Cutterino dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
3.2 Bestellung des Kunden
Durch Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb beziehungsweise in der Bestellübersicht aufgeführten Leistungen ab.
Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und korrigieren.
3.3 Bestelleingangsbestätigung
Eine automatisch versandte Bestelleingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang der Bestellung.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Cutterino:
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die Bestellung ausdrücklich per E-Mail annimmt,
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eine entsprechende Auftragsbestätigung übermittelt oder
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mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnt.
Wird eine Bestellung nicht angenommen, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
3.4 Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache vereinbart wurde.
4. Vertragsschluss bei individuellen Angeboten
4.1 Anfrage und Beratungsgespräch
Eine Kontaktaufnahme, ein Erstgespräch, eine telefonische Beratung oder eine Anfrage des Kunden führt für sich allein noch nicht zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags.
4.2 Individuelles Angebot
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein von Cutterino übermitteltes individuelles Angebot innerhalb der dort genannten Annahmefrist annimmt.
Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:
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schriftliche Bestätigung,
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Bestätigung per E-Mail,
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elektronische Annahme des Angebots,
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Zahlung des vereinbarten Preises oder
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eine andere eindeutig als Annahme erkennbare Erklärung.
4.3 Vorrang des Angebots
Soweit ein individuelles Angebot Regelungen enthält, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen des individuellen Angebots vor.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Bereitstellung von Unterlagen
Der Kunde ist verpflichtet, Cutterino alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dateien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in technisch nutzbarer Form zur Verfügung zu stellen.
Dazu können insbesondere gehören:
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Rohvideo- und Audiodateien,
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Logos und Grafiken,
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Texte und Skripte,
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Markenrichtlinien,
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gewünschte Formate,
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Beispiele und Stilvorgaben,
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Zugangsdaten oder Freigaben,
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Veröffentlichungsdaten sowie
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notwendige Angaben zur Zielgruppe und zum Verwendungszweck.
5.2 Sicherung des Rohmaterials
Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien sämtlicher an Cutterino übermittelter Dateien aufzubewahren.
Cutterino übernimmt keine Pflicht zur dauerhaften Archivierung des Rohmaterials, der Arbeitsergebnisse oder der Projektdateien, sofern keine gesonderte Archivierung vereinbart wurde.
5.3 Rückfragen und Freigaben
Der Kunde hat notwendige Rückfragen, Freigaben und Korrekturhinweise innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
Verzögert sich die Bearbeitung aufgrund einer fehlenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
5.4 Änderungen während der Bearbeitung
Ändert der Kunde nach Beginn der Bearbeitung den Leistungsumfang, das Konzept, das Rohmaterial oder bereits freigegebene Vorgaben wesentlich, kann dies zu zusätzlichen Kosten und einer Verlängerung der Lieferfrist führen.
Cutterino informiert den Kunden vor der Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über die voraussichtlichen Mehrkosten.
6. Lieferzeiten und Bereitstellung
6.1 Beginn der Bearbeitungsfrist
Eine vereinbarte Bearbeitungs- oder Lieferfrist beginnt erst, wenn:
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der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,
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die vereinbarte Zahlung erfolgt oder autorisiert wurde,
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das vollständige Rohmaterial bereitgestellt wurde,
-
alle erforderlichen Angaben und Freigaben vorliegen und
-
die übermittelten Dateien für Cutterino zugänglich und technisch verwendbar sind.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die zuletzt erforderliche Voraussetzung erfüllt wurde.
6.2 Digitale Bereitstellung
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital, beispielsweise durch:
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einen Downloadlink,
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eine Cloud-Freigabe,
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eine E-Mail,
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eine Projekt- oder Feedbackplattform oder
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einen anderen vereinbarten Übermittlungsweg.
Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald dem Kunden eine geeignete Zugriffsmöglichkeit auf das vereinbarte Arbeitsergebnis bereitgestellt wurde.
6.3 Teillieferungen
Cutterino ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden sinnvoll nutzbar sind und dem vereinbarten Leistungszweck nicht entgegenstehen.
7. Freiwillige 72-Stunden-Liefergarantie
7.1 Geltungsbereich
Die 72-Stunden-Liefergarantie gilt ausschließlich für Angebote, die auf der Produktseite oder im individuellen Angebot ausdrücklich mit einer Lieferung innerhalb von 72 Stunden gekennzeichnet sind.
Sie gilt grundsätzlich für die erste vollständige bearbeitete Fassung des bestellten Videos. Spätere Korrekturschleifen sind nur dann von der 72-Stunden-Frist umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.2 Fristbeginn
Die 72-Stunden-Frist beginnt erst, wenn sämtliche Voraussetzungen nach Ziffer 6.1 erfüllt sind.
7.3 Fristwahrung
Die Frist ist gewahrt, wenn Cutterino dem Kunden innerhalb von 72 aufeinanderfolgenden Zeitstunden eine geeignete Zugriffsmöglichkeit auf die erste vollständige Fassung bereitstellt.
7.4 Geld-zurück-Anspruch
Wird die erste vollständige Fassung aus einem von Cutterino zu vertretenden Grund nicht innerhalb der maßgeblichen 72-Stunden-Frist bereitgestellt, kann der Kunde die Beendigung des betroffenen Einzelauftrags und die vollständige Erstattung des hierfür gezahlten Preises verlangen.
Das Erstattungsverlangen kann an info@cutterino.com gerichtet werden.
Nach einer vollständigen Rückerstattung wird die Bearbeitung des betroffenen Auftrags beendet. Bereits übermittelte Entwürfe oder Teilergebnisse dürfen nach vollständiger Erstattung nicht verwendet oder veröffentlicht werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.5 Ausschlüsse
Die 72-Stunden-Garantie gilt nicht beziehungsweise die Frist verlängert sich angemessen, wenn die Verzögerung insbesondere verursacht wurde durch:
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unvollständiges oder fehlerhaftes Rohmaterial,
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fehlende Zugriffsrechte,
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verspätete Angaben oder Freigaben des Kunden,
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nachträgliche Änderungswünsche,
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eine Erweiterung des Leistungsumfangs,
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technische Probleme im Verantwortungsbereich des Kunden oder
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außergewöhnliche, von Cutterino nicht beherrschbare Ereignisse.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen verspäteter oder mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
8. Korrekturen und Änderungswünsche
8.1 Enthaltene Korrekturschleifen
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus der Produktbeschreibung oder dem individuellen Angebot.
Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Übermittlung zusammengehöriger Änderungswünsche zu einer gelieferten Fassung.
8.2 Inhalt einer Korrektur
Als Korrektur gelten Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs.
Hierzu können beispielsweise gehören:
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die Korrektur von Tippfehlern,
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kleinere Anpassungen von Schnitten,
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Änderungen einzelner Einblendungen,
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geringfügige Anpassungen der Lautstärke,
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kleinere Farbkorrekturen oder
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der Austausch einzelner Szenen.
8.3 Zusätzliche Leistungen
Keine normale Korrektur, sondern eine zusätzliche Leistung liegt insbesondere vor bei:
-
einem vollständigen Neuaufbau des Videos,
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einer Änderung des ursprünglich vereinbarten Stils,
-
einer neuen Zielgruppe oder Werbestrategie,
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dem Austausch wesentlicher Teile des Rohmaterials,
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einer nachträglichen Änderung des Skripts,
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zusätzlichen Videoformaten oder Sprachversionen,
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zusätzlichen Videos oder
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Änderungswünschen nach einer bereits erklärten Freigabe.
Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung kostenpflichtig durchgeführt.
9. Monatliche Pakete, Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Monatlicher Abrechnungszeitraum
Ein monatliches Paket wird zunächst für einen Abrechnungszeitraum von einem Monat abgeschlossen.
Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am vereinbarten Vertragsbeginn und endet mit Ablauf des Tages vor dem datumsgleichen Tag des folgenden Monats.
Existiert der entsprechende Tag im folgenden Monat nicht, endet der Abrechnungszeitraum mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
9.2 Automatische Fortsetzung
Wird der Vertrag nicht gekündigt, wird er nach Ablauf des ersten Abrechnungszeitraums auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
Die Abrechnung erfolgt weiterhin monatlich.
Mit dem Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums entsteht kein neuer eigenständiger Vertrag. Der bestehende Vertrag wird lediglich fortgesetzt.
9.3 Keine Mindestlaufzeit
Über den jeweils laufenden monatlichen Abrechnungszeitraum hinaus besteht keine Mindestvertragslaufzeit.
9.4 Ordentliche Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann das monatliche Paket jederzeit kündigen.
Die Kündigung wird zum Ende des zum Zeitpunkt des Zugangs laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die vereinbarten Leistungen und Zahlungspflichten bestehen.
Eine anteilige Rückerstattung für einen bereits begonnenen Abrechnungszeitraum erfolgt bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht. Gesetzliche Rückzahlungs-, Minderungs-, Widerrufs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9.5 Form der Kündigung
Die Kündigung kann insbesondere erklärt werden:
-
per E-Mail an info@cutterino.com,
-
über eine auf der Website bereitgestellte Kündigungsfunktion oder
-
durch eine andere eindeutige Erklärung in Textform.
Verbraucher können bei einem online abschließbaren monatlichen Vertrag zusätzlich die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche verwenden.
9.6 Kündigung durch Cutterino
Cutterino kann einen monatlichen Vertrag ebenfalls zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
Bereits bezahlte und bis zum Vertragsende geschuldete Leistungen werden noch erbracht. Soweit dies nicht möglich ist, werden nicht erbrachte und bereits bezahlte Leistungen anteilig erstattet.
9.7 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
-
eine Partei trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt,
-
der Kunde rechtswidrige Inhalte bereitstellt,
-
der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet,
-
die notwendige Zusammenarbeit dauerhaft verweigert wird oder
-
die Fortsetzung des Vertrags aus anderen schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist erforderlich, soweit sie gesetzlich vorgesehen und nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
9.8 Nicht genutzte Leistungen
Die Leistungen eines monatlichen Pakets sind grundsätzlich dem jeweiligen Abrechnungszeitraum zugeordnet.
Kann Cutterino Leistungen ausschließlich deshalb nicht erbringen, weil der Kunde erforderliches Rohmaterial, Angaben oder Freigaben trotz angemessener Aufforderung nicht rechtzeitig bereitstellt, werden ungenutzte Leistungen grundsätzlich nicht automatisch in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
Eine Übertragung kann im Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden.
Diese Regelung gilt nicht, wenn Cutterino die Nichtleistung zu vertreten hat oder gesetzliche Rechte des Kunden entgegenstehen.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1 Preise
Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Produktseite oder im individuellen Angebot angegebenen Preise.
Der Gesamtpreis sowie gegebenenfalls anfallende Steuern oder sonstige Preisbestandteile werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt.
10.2 Fälligkeit bei einmaligen Leistungen
Bei einmaligen Leistungen ist der vereinbarte Preis grundsätzlich mit Vertragsschluss beziehungsweise entsprechend den Angaben im Bestellprozess oder Angebot fällig.
10.3 Fälligkeit bei monatlichen Paketen
Bei monatlichen Paketen ist der vereinbarte monatliche Preis jeweils zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
Der Kunde ermächtigt den eingesetzten Zahlungsdienstleister, das vereinbarte Entgelt entsprechend dem gewählten Zahlungsmittel wiederkehrend einzuziehen, soweit eine automatische Zahlung vereinbart wurde.
10.4 Fehlgeschlagene Zahlungen
Schlägt eine Zahlung fehl, ist der Kunde verpflichtet, den fälligen Betrag über einen anderen angebotenen Zahlungsweg zu begleichen.
Cutterino kann die weitere Bearbeitung nach vorherigem Hinweis aussetzen, solange eine fällige Zahlung nicht geleistet wurde.
Gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
10.5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen werden nur berechnet, wenn der Kunde zuvor über den zusätzlichen Preis oder die Art der Preisberechnung informiert wurde und der Zusatzleistung zugestimmt hat.
11. Rechte am bereitgestellten Rohmaterial
11.1 Rechte des Kunden
Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Cutterino die bereitgestellten Inhalte zur Bearbeitung zu überlassen.
Dies betrifft insbesondere:
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Video- und Audioaufnahmen,
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Bilder und Grafiken,
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Musik und Soundeffekte,
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Logos und Marken,
-
Texte und Skripte,
-
Aufnahmen erkennbarer Personen sowie
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sonstige urheberrechtlich oder persönlichkeitsrechtlich geschützte Inhalte.
11.2 Einwilligungen abgebildeter Personen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen für die Aufnahme, Bearbeitung und geplante Veröffentlichung erkennbarer Personen vorliegen.
Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter, Kunden, Interviewpartner, Besucher, Minderjährige und sonstige Dritte.
11.3 Bearbeitungsrecht
Der Kunde räumt Cutterino für die Dauer und den Zweck der Vertragsdurchführung die erforderlichen Rechte ein, das bereitgestellte Material zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und in das vereinbarte Arbeitsergebnis zu integrieren.
11.4 Rechtswidrige Inhalte
Der Kunde darf Cutterino keine Inhalte übermitteln, deren Besitz, Verarbeitung oder Veröffentlichung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
Cutterino ist berechtigt, die Bearbeitung offensichtlich rechtswidriger Inhalte abzulehnen oder einzustellen.
12. Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
12.1 Rechteübergang
Die vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde Entwürfe und Arbeitsergebnisse ausschließlich zu internen Prüf- und Abstimmungszwecken verwenden.
12.2 Umfang der Nutzungsrechte
Soweit im Angebot oder in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten geschäftlichen und privaten Zwecke.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere:
-
die Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen,
-
die Nutzung auf Websites und Landingpages,
-
die Nutzung für organische Inhalte,
-
die Nutzung in bezahlten Werbeanzeigen,
-
die Vervielfältigung,
-
die öffentliche Zugänglichmachung,
-
die technische Anpassung an verschiedene Plattformen und Formate sowie
-
die Nutzung durch vom Kunden beauftragte Agenturen und Dienstleister.
Soweit rechtlich möglich und im Arbeitsergebnis ausschließlich individuell für den Kunden erstellte Bestandteile betroffen sind, wird das Nutzungsrecht ausschließlich eingeräumt.
12.3 Ausgenommene Bestandteile
Von einer ausschließlichen Rechteübertragung ausgenommen sind insbesondere:
-
Stockmaterial,
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lizenzierte Musik,
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Schriften,
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Softwarebestandteile,
-
Vorlagen,
-
allgemeine Animationen,
-
wiederverwendbare technische Elemente,
-
Schnitttechniken,
-
Methoden,
-
Arbeitsabläufe und
-
allgemeines Know-how von Cutterino.
Für solche Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen und die Rechte werden nur in dem Umfang eingeräumt, in dem Cutterino hierzu berechtigt ist.
12.4 Projekt- und Quelldateien
Offene Projektdateien, Quelldateien, Vorlagen und interne Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Fremdmaterial, Musik und Plattformen
13.1 Lizenzierte Inhalte
Soweit Cutterino Musik, Stockvideos, Bilder, Schriften oder sonstige Inhalte Dritter verwendet, erfolgt dies im Rahmen der jeweils verfügbaren Lizenz.
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Einschränkungen der jeweiligen Lizenz zu beachten, über die er von Cutterino informiert wurde.
13.2 Automatisierte Plattformprüfungen
Cutterino kann nicht gewährleisten, dass Social-Media-Plattformen oder Werbenetzwerke trotz bestehender Nutzungsberechtigungen keine automatisierten Urheberrechtsprüfungen, Einschränkungen oder Rückfragen auslösen.
Cutterino unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei der Klärung, soweit das betroffene Material von Cutterino ausgewählt und bereitgestellt wurde.
13.3 Plattformänderungen
Social-Media-Plattformen können ihre technischen Anforderungen, Algorithmen, Werberichtlinien und Nutzungsbedingungen jederzeit ändern.
Cutterino schuldet keine dauerhafte Kompatibilität mit späteren Änderungen, sofern eine entsprechende Anpassungsleistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
14. Referenzen und Eigenwerbung
Cutterino verwendet Namen, Logos, Rohmaterial, fertige Videos, Statistiken, Testimonials oder sonstige Inhalte des Kunden nur dann für eigene Referenzen, Werbezwecke oder Social-Media-Veröffentlichungen, wenn der Kunde hierzu gesondert eingewilligt hat oder eine entsprechende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Eine Erlaubnis zur Referenznutzung wird nicht allein durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.
Für vergünstigte oder kostenlose Testvideos gegen eine Referenz beziehungsweise ein Testimonial gelten die Bedingungen der hierfür gesondert abgeschlossenen Referenz- oder Testimonial-Vereinbarung.
15. Einsatz von Mitarbeitern und Unterauftragnehmern
Cutterino ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer einzusetzen.
Cutterino bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Soweit durch die Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen Cutterino und der Kunde einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und persönliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
-
bereits öffentlich bekannt sind,
-
ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
-
der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren,
-
rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
-
aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Gesetzliche Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
17. Kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg
Cutterino schuldet die fachgerechte Erbringung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert, schuldet Cutterino insbesondere keinen bestimmten:
-
Umsatz,
-
Gewinn,
-
Verkaufserfolg,
-
Werbeerfolg,
-
Reichweitenwert,
-
Follower-Zuwachs,
-
Lead-Umfang,
-
Klickpreis,
-
Conversion-Wert,
-
Plattformrang oder
-
viralen Erfolg.
Die Entwicklung von Reichweite und wirtschaftlichen Ergebnissen hängt unter anderem von den Inhalten des Kunden, dem Markt, der Zielgruppe, dem Werbebudget, den Plattformalgorithmen und weiteren Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Cutterino ab.
18. Beanstandungen und Mängelrechte
18.1 Prüfung
Der Kunde sollte gelieferte Arbeitsergebnisse zeitnah prüfen und erkennbare Abweichungen möglichst konkret mitteilen.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
18.2 Nacherfüllung
Liegt ein Mangel vor, ist Cutterino zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und dem Kunden zumutbar ist.
18.3 Kreative Abweichungen
Eine bloße nachträgliche Änderung des persönlichen Geschmacks oder der Wunsch nach einem vollständig anderen kreativen Konzept stellt für sich allein keinen Mangel dar, wenn das gelieferte Ergebnis den ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften, Vorgaben und dem freigegebenen Konzept entspricht.
18.4 Gesetzliche Rechte
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhafter Leistung, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, bleiben unberührt.
19. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Cutterino.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass Cutterino vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass Cutterino vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt hat, dass ihm der Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.
Das Widerrufsrecht erlischt nicht allein dadurch, dass Cutterino mit der Sichtung oder Bearbeitung des Rohmaterials begonnen hat.
Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.
20. Haftung
20.1 Unbeschränkte Haftung
Cutterino haftet unbeschränkt:
-
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
-
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
-
bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
-
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
-
in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
20.2 Leicht fahrlässige Pflichtverletzung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Cutterino nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
20.3 Sonstige leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
20.4 Datenverlust
Bei einem von Cutterino zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
20.5 Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Cutterino.
21. Außergewöhnliche Ereignisse
Kann eine Leistung aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Cutterino liegt, nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
Naturereignisse,
-
behördliche Maßnahmen,
-
länger andauernde überregionale Strom- oder Internetausfälle,
-
Ausfälle wesentlicher Cloud- oder Hostingdienste,
-
Arbeitskämpfe,
-
Krieg oder vergleichbare Ereignisse sowie
-
andere Fälle höherer Gewalt.
Cutterino informiert den Kunden unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
Dauert das Leistungshindernis so lange an, dass einer Partei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist, kann die betroffene Leistung oder der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften beendet werden.
Bereits bezahlte, aber endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
22. Verbraucherstreitbeilegung
Cutterino ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
24. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Cutterino Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Gleiches gilt, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
25. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.
Stand: August 2026